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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Digitalgeschick – Full-Service Digitalagentur (Stand: 01/2025)

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Digitalgeschick Full-Service Digitalagentur (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden.
1.2 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen.
1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
1.5 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Leistungsarten und Leistungsumfang

2.1 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen: - Webdesign und Webentwicklung - Funnel- und Landingpage-Erstellung - Performance Marketing und Social Ads (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn) - Social Recruiting und Bewerberfunnels - Strategische Beratung und Konzeption
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. 2.3 Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Mindestanzahl an Leads, Bewerbungen, Umsätzen oder Reichweiten. 2.4 Leistungen im Bereich Social Ads und Social Recruiting stellen Dienstleistungen, keine Werkleistungen dar.
2.5 Social Recruiting Social Recruiting umfasst insbesondere:
- Erstellung und Betreuung von Werbekampagnen zur Mitarbeitergewinnung - Aufbau und Optimierung von Bewerberfunnels - Gestaltung von Anzeigen, Formularen und Landingpages - Technische Anbindung von Bewerberdaten (z. B. Leadformulare) Die Agentur erbringt ausschließlich Marketing- und Kommunikationsleistungen und keine Personalvermittlung, Personalberatung oder arbeitsrechtliche Beratung.
2.6 Keine Erfolgsgarantie im Recruiting Die Agentur schuldet keinen konkreten Erfolg im Sinne von:
- einer bestimmten Anzahl an Bewerbungen - einer bestimmten Bewerberqualität - einer Einstellung oder Besetzung offener Stellen - einer Mindestbesetzungsdauer oder Mitarbeiterbindung Der Erfolg von Social-Recruiting-Maßnahmen hängt insbesondere ab von:
- Arbeitgeberattraktivität - Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden - Vergütung, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen - regionalem Arbeitsmarkt - internen Entscheidungsprozessen des Kunden

3. Projektverträge und laufende Betreuung (Retainer)

3.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abrechnung. 3.2 Laufende Betreuungsleistungen (Retainer) werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. 3.3 Retainer verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden. 3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen innerhalb eines Abrechnungszeitraums verfallen ersatzlos.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. 4.2 Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. 4.3 Der Kunde garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und stellt die Agentur diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.
4.5 Mitwirkungspflichten im Social Recruiting Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- Bewerber zeitnah zu kontaktieren - Rückmeldungen und Termine ohne schuldhafte Verzögerung zu vergeben - Bewerber wertschätzend und diskriminierungsfrei zu behandeln - korrekte Angaben zu Stelle, Arbeitszeit, Gehalt und Anforderungen zu machen Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, entfällt jede Haftung der Agentur für ausbleibende oder erfolglose Bewerbungen.

5. Freigaben und Genehmigungsfiktion

5.1 Konzepte, Designs, Texte, Anzeigen, Funnels und sonstige Leistungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung schriftlich Einwände erhebt. 5.2 Nach Freigabe oder Genehmigungsfiktion haftet die Agentur nicht für nachträgliche Änderungswünsche oder inhaltliche Fehler.

6. Social-Media-Plattformen und Werbeanzeigen

6.1 Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen von Plattformbetreibern (z. B. Meta, Google, TikTok, LinkedIn), insbesondere hinsichtlich:
- Anzeigenfreigaben - Kontosperrungen - Reichweiten - Algorithmus-Änderungen 6.2 Der Kunde erkennt an, dass Werbekonten jederzeit eingeschränkt oder gesperrt werden können, ohne dass daraus Ansprüche gegen die Agentur entstehen. 6.3 Die Agentur haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit von Anzeigen oder Werbekonten.
6.4 Bewerberplattformen & Kontosperren Die Agentur haftet nicht für:
- Sperrung von Werbekonten oder Business Managern - Einschränkungen von Leadformularen - Löschung oder Ablehnung von Recruiting-Anzeigen - Änderungen von Plattformrichtlinien Dies gilt auch dann, wenn Recruiting-Kampagnen betroffen sind.

7. Fremdleistungen und Subunternehmer

7.1 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. 7.2 Verträge mit Drittanbietern können im Namen des Kunden oder im Namen der Agentur abgeschlossen werden. Laufende Kosten trägt der Kunde.
7.3 Stillstand & Pausierung durch den Kunden Verzögert oder pausiert der Kunde Social-Recruiting-Maßnahmen aus internen Gründen:
- Personalmangel - Urlaubszeiten - interne Umstrukturierungen - fehlende Entscheidungsfreigaben bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. 8.2 Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. 8.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
- Leistungen auszusetzen - Verzugszinsen gemäß UGB zu verrechnen - Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen 8.4 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9. Vertragsauflösung

9.1 Die Agentur ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
- der Kunde mit Zahlungen mehr als 14 Tage im Verzug ist - Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt werden - berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen 9.2 Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Kunden sind bereits erbrachte Leistungen voll zu vergüten.

10. Nutzungsrechte und Eigentum

10.1 Sämtliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur. 10.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. 10.3 Die Herausgabe offener Dateien (z. B. Design- oder Quellcodes) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. 10.4 Nutzungsrechte an Recruiting-Material Alle im Rahmen von Social Recruiting erstellten:
- Anzeigen - Texte - Videos - Funnel-Strukturen - Bewerberformulare dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Eine Weiterverwendung nach Vertragsende bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

11. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden inklusive Logo und Projektbeschreibung als Referenz zu nennen, sofern dem nicht schriftlich widersprochen wird.

12. Gewährleistung

12.1 Mängel sind binnen 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. 12.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

13. Haftung

13.1 Die Agentur haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 13.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 13.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
13.4 Haftungsausschluss Bewerber & Arbeitsrecht Die Agentur haftet nicht für:
- arbeitsrechtliche Verstöße des Kunden - Diskriminierungstatbestände - Verstöße gegen Gleichbehandlungs-, Arbeitszeit- oder Kollektivvertragsregelungen - Entscheidungen des Kunden im Bewerbungsprozess Der Kunde stellt die Agentur diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos.

14. Datenschutz

14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details sind der separaten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
14.2 Datenschutz im Social Recruiting Im Rahmen von Social Recruiting ist:
- der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO - die Agentur Auftragsverarbeiter Der Kunde garantiert:
- rechtmäßige Verarbeitung von Bewerberdaten - Vorliegen aller erforderlichen Einwilligungen - ordnungsgemäße Information der Bewerber

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 15.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur in Steyr/Oberösterreich.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 16.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
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